Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Kasse 1000 1600   Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Verbindlichkeiten aus Gutscheinen 1604 3304   Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige Vermögensgegenstände
Verrechnungskonto Gutscheine 1723 3320    

So kontieren Sie richtig!

Viele Unternehmen verkaufen an ihre Kunden Gutscheine, die beim Einkauf von Produkten als Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Wenn Kunden keine Vorstellung davon haben, was sie anlässlich eines besonderen Anlasses an Verwandte und Bekannte verschenken sollen, nutzen sie häufig die Möglichkeit, einen Gutschein zu erwerben und zu verschenken. Seit dem 1.1.2019 muss zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden werden. Einzweck-Gutscheine sind bereits beim Verkauf als umsatzsteuerpflichtige Erlöse zu erfassen. Handelt es sich um Mehrzweck-Gutscheine, ist der Verkauf noch nicht als Erlös zu erfassen. Der Unternehmer bucht dann den Zahlungseingang in der Kasse auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Gutscheinen" 1604 (SKR 03) bzw. 3304 (SKR 04).

Hinweis: Dieses Konto ist in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 nicht ausdrücklich vorgegeben und muss daher individuell eingerichtet werden.

 

Buchungssatz:

Kasse

an Verbindlichkeiten aus Gutscheinen

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