Für Taxiunternehmen gelten grundsätzlich die gleichen Formvorschriften für die Kassenführung, wie für andere Branchen auch. Die Erfassung Ihrer Einnahmen im Vorsystem mittels Schichtzettel unterscheidet sich jedoch ganz erheblich von der Einnahmeaufzeichnung anderer Systeme. Bei der Kassenführung von Taxibetrieben ist einiges zu beachten, Fehlerquellen formeller Art gibt es zuhauf. Viele Taxiunternehmer haben in der Vergangenheit schmerzliche Erfahrungen mit den Finanzbehörden gemacht, weil sie Grundaufzeichnungen, wie Schichtzettel u. a. nicht korrekt geführt oder diese nicht aufbewahrt haben. Fehlen solche Aufzeichnungen kann weder das Zustandekommen noch die Höhe der erklärten Betriebseinnahmen und -ausgaben nachgewiesen werden.

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