Unter einem Mietwagen ist ein Fahrzeug einschließlich Fahrergestellung zu verstehen, welches vom Kunden für eine bestimmte Beförderungsleistung in Anspruch genommen wird. Im Gegensatz zum Leihwagen, bei welchem ausschließlich das Fahrzeug dem Kunden überlassen wird, ist beim Mietwagen die Beförderung Gegenstand der Leistung. Beim Mietwagen gibt es weder einen Pflichtfahrbereich, noch behördlich festgelegte Tarife. Der Unternehmer bestimmt den Preis. Während für Taxen das Taxischild gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ein solches bei Mietwagen sogar verboten. Auch gilt für Mietwagen keine den Taxen vergleichbare Beförderungspflicht. Taxen haben im Gegensatz zu Mietwagen fest zugewiesene Stand- und Halteplätze im Pflichtfahrgebiet. Mietwagen unterliegen der sog. Rückkehrpflicht zum Betriebssitz. Festpreisfahrten sind mit beiden Fahrzeugarten zulässig. Bei Taxen jedoch nur außerhalb des Pflichtfahrbereichs.

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