Für die Personenbeförderung durch Mietwagen mit Fahrergestellung gilt laut BFH grundsätzlich der Regelsteuersatz (Ausnahme Krankenfahrten: Bei den mit den Kassen und den Krankenhäusern getroffenen Vereinbarungen bzw. Verträgen wird nicht zwischen Taxen und Mietwagen unterschieden).

Mit der Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, hat sich der BFH in seinen beiden Entscheidungen vom 2.7.2014[1] beschäftigt. Die Umsätze mit Mietwagen unterliegen dem Regelsteuersatz auch dann, wenn die Beförderungsstrecke unter 50 km liegt.

Für Mietwagen gelten weniger strenge Regeln als für Taxen. Es gilt weder eine Betriebs- noch eine Beförderungspflicht. Mit Mietwagen durchgeführte Beförderungsleistungen sind an keine Tarife gebunden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge