Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sah die "beleglose" Kassenführung in der Vergangenheit meist großzügiger und erkannte die Führung einer offenen Ladenkasse mit summarischer Ermittlung der Tageslosung regelmäßig noch als zulässig an, soweit unter einkommensteuerlichen Gesichtspunkten eine Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle unzumutbar erschien. Im Detail fehlerhafte Entscheidungen aber auch unzutreffende Einschätzungen und Rechtsauslegungen der Finanzverwaltung haben nicht selten zu unzulässigen Vereinfachungen ohne Rechtsgrundlage geführt.

Die rechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen von Außenprüfungen angehalten, einen strengen Maßstab an die Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften anzulegen. Unternehmer sollten sich im Zweifelsfalle nicht auf die Ergebnisse früherer Betriebsprüfungen oder Entscheidungen bei Rechtsstreitigkeiten berufen. Es ist dringend vonnöten sich mit der aktuellen, teilweise erheblich verschärften Rechtslage, insbesondere im Bereich der Kassenführung auseinandersetzen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge