Aufzeichnungen über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben liegen nicht vor, wenn lediglich Belege gesammelt werden. Belege, wie Rechnungen, Quittungen oder Lieferscheine sind keine Aufzeichnungen und können nach Auffassung des BFH[1] den buchmäßigen Nachweis nicht ersetzen.

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