Eine anonyme Anzeige war verantwortlich für die Aufdeckung des bis dahin größten Falles von Datenmanipulation infolge Zappersoftware in Deutschland. Ausgerechnet bei einer gebräuchlichen Apothekensoftware wurden komplexe nachträgliche Veränderungen des Datenbestandes mittels Zappersoftware entdeckt. Wie sich schnell herausgestellt hat, blieb es jedoch nicht bei diesem Einzelfall.

Umfangreiche Ermittlungen ergaben, dass es auch in der "weißen Branche" zahlreiche schwarze Schafe gibt. Aufgrund dieser Erkenntnisse gerieten Apotheken, die diese Apothekensoftware in ihrem Unternehmen verwendeten, sogar in Generalverdacht. Aber nur vergleichsweise wenige verwendeten auch ein Zappertool, so die Ermittlungsergebnisse. Im Rahmen von Betriebs- uns Steuerfahndungsprüfungen wurde allerdings festgestellt, dass Zapperprogramme nicht auf einzelne bestimmte Apothekerprogramme beschränkt sind. Auch in anderen Programmen wurden solche professionell implantierten Zapper entdeckt.

Ganz zufällig kamen diese nicht dahin. Wer manipulieren will, muss dafür auch ordentlich bezahlen. Der vermeintlich ahnungslose Apotheker hatte meist wenig Chancen, seine Unschuld glaubhaft zu beteuern. Er konnte sich nicht darauf berufen, dass er keine Kenntnis von der Existenz des Zappers habe. Jeder Unternehmer ist für seinen Datenbestand selbst verantwortlich. Wird ein Zapper einmal enttarnt, so verwirft der Prüfer die Kassenführung regelmäßig. Die Beweislast dreht sich zu Ungunsten des Unternehmers um, d. h. der Unternehmer muss jetzt nachweisen, dass er seine Daten tatsächlich nicht verändert hat. Kein leichtes Unterfangen.

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