Rz. 56

Anteile, die ein Unternehmen an sich selbst hält; es befinden sich also eigene Aktien im Eigentum der bilanzierenden AG bzw. KGaA oder eigene Geschäftsanteile im Eigentum der bilanzierenden GmbH (s. Eigene Anteile in Handels- und Steuerbilanz).

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