Rz. 110

Die Pflichtangaben, die im Anhang gemacht werden müssen, sind primär in den §§ 284 und 285 HGB aufgezählt. Daneben enthält eine Vielzahl von Einzelvorschriften des HGB Verpflichtungen, bestimmte Angaben in den Anhang aufzunehmen.

Zu den Einzelheiten des Inhalts eines Anhangs s. "Anhang nach HGB".

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