Rz. 69
Das HGB enthält keine Vorschriften über die Nichtigkeit des Jahresabschlusses. Die Gültigkeit bzw. Nichtigkeit des Jahresabschlusses ist rechtsformspezifisch in § 256 AktG für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien geregelt. Für die GmbH enthält das GmbHG keine ausdrücklichen Bestimmungen. Für Unternehmen, die unter das PublG fallen, enthält § 10 PublG besondere Regelungen über die Nichtigkeit des Jahresabschlusses.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen