Überblick

Im Rahmen der Liquidation erfolgt die Schlussbesteuerung einer Kapitalgesellschaft. Andernfalls würden im Betriebsvermögen enthaltene stille Reserven unversteuert bleiben. Außerdem werden während des Liquidationsverfahrens erzielte Gewinne aus der begrenzten Fortführung des Unternehmens steuerlich erfasst.

Bis zum Abschluss der Liquidation bleibt die Kapitalgesellschaft unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Besonderheiten ergeben sich sowohl hinsichtlich des Gewinnermittlungszeitraums als auch hinsichtlich der Ermittlung des Liquidationsgewinns.

Der folgende Beitrag erläutert die handelsrechtlichen Grundlagen der Liquidation und stellt dann die steuerliche Behandlung bei der Kapitalgesellschaft und beim Anteilseigner dar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 11 KStG stellt eine Sondervorschrift für die Liquidation einer Kapitalgesellschaft dar.

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