Wie die deutsche AG ist auch die Societas Europaea (SE) eine juristische Person. Für deren Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital beträgt mindestens 120.000 EUR und ist ebenfalls in Aktien aufgeteilt, welche an der Börse gehandelt werden können.

Jedoch kann eine SE nur von bereits bestehenden Kapitalgesellschaften gegründet werden, welche zudem einen Bezug zu mindestens 2 EU-Staaten haben müssen. Dies ist in der Praxis auch der Grund für die Wahl einer SE. Sie erleichtert grenzüberschreitende Betätigungen, Umstrukturierungen bzw. die Verlegung des Satzungssitzes und ist in puncto Arbeitnehmerbeteiligung variabler.

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