Rz. 117

Im Bereich der Kapitalflussrechnungen verschmelzen externe Rechnungslegung und interne Controllinganwendung, es kommt zu einer Konvergenz des Rechnungswesens. Ein so ausgestaltetes Rechnungswesen hat das Ziel, eine konsistente wirtschaftliche und betriebswirtschaftlich sinnvolle Unterstützung der Unternehmensführung – unter Beachtung der Informationsinteressen der Stakeholder – zu ermöglichen.[1] Unter der zentralen Prämisse, dass das Rechnungswesen seinen Zweck in dem Abbau von Informationsdefiziten hat, ist jener Zustand anzustreben, bei dem keine Informationslücken bzw. Asymmetrien mehr vorliegen. In diesem (theoretischen) Fall der vollkommenen Information wäre nur eine einzige Abbildung des Unternehmens möglich, die somit als voll konvergent und betriebswirtschaftlich tatsachengemäß anzusehen ist. Da eine absolute Objektivität nicht zu erreichen ist, kann nur eine subjektiv verzerrte Annäherung an diesen Zustand erreicht werden. Daraus folgt, dass die in der Theorie optimal erscheinende konvergente und betriebswirtschaftlich tatsachengemäße Ausprägung von Rechnungsweseninstrumenten in der Praxis – ggf. fallweise – doch in verschiedene teiloptimale Lösungen zerfallen kann.

 

Rz. 118

Vor diesem Hintergrund stellt die Kapitalflussrechnung für das Management nicht nur ein mächtiges Instrument für die Finanzführung dar, die auch die bei externer Anwendung aufgezeigten Informationen enthält, sondern gewährleistet als Bindeglied zwischen GuV und Bilanz die sachliche Integration, die auch im Rahmen von Planungen unerlässlich ist. Konkret kann erst somit die Konsistenz der Unternehmensabbildung(en) erreicht und damit die optimierte Führungsnutzung der Datenbasis ermöglicht werden. Sowohl im Bereich der Planung als auch bereits bei der Bestimmung der Abbildungsregeln sind die vorhandenen Interdependenzen der Kalküle Aufwand und Ertrag, Vermögen und Kapital, Ein- und Auszahlungen sowie Chancen und Risiken zu beachten. So ist bei den Abbildungsregeln zunächst die Basis-Integration durch methodische Maßnahmen anzustreben. Dies ist vergangenheitsorientiert durch die Verwendung der doppelten Buchhaltung in einem geeigneten Kontenrahmen gewährleistet, wo zahlungswirksame und -unwirksame Sachverhalte getrennt ausgewiesen werden können.

 

Rz. 119

Ist die Anwendung dieser Systematik nicht möglich, wie insbesondere auf der Konzernebene oder aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Bereich der Planung heraus, so muss die sachliche Integration über die sinnvolle Verknüpfung der Abbildungsmodule erreicht werden, wie folgende Abbildung verdeutlicht:

Abb. 14: Sachliche Integration der Perspektiven des Rechnungswesens

 

Rz. 120

Die sachliche Integration ist in erster Linie über die derivative Ableitung der Finanzflussrechnung aus den Daten der Bilanz sowie der Erfolgsrechnung zu gewährleisten, wobei in den verschiedenen Rechnungen stets die Erfolgs- und Risikopotenziale zu berücksichtigen sind. Eine Durchbrechung der sachlichen Integration ist dann sofort daran ablesbar, dass die Vermögens- und Kapitalhöhen nicht deckungsgleich sind. Bei jeder gesamtunternehmensbezogenen Planung oder Konzernabschlusssystematik muss dieser Abgleich erfolgen. Außerdem sind die jährlichen Veränderungen etwa bei der Bereinigung der Vermögensabbildung durch die Bewertung mit Marktzeitwerten auch in der Erfolgsrechnung zu berücksichtigen sowie so zu kennzeichnen, dass keine automatisierte Einbeziehung bei der derivativen Ermittlung der Kapitalflussrechnung erfolgt. Gleiches gilt für den zusätzlichen Ansatz von immateriellen Vermögensgegenständen oder Rückstellungen sowie für andere Klassifikationen von investiven Aufwendungen.

 

Rz. 121

Bezüglich der konkreten Ausgestaltung ist problematisch, dass die betriebswirtschaftlich wenig sinnführende indirekte Ermittlung des operativen Cashflows in der Praxis weit verbreitet ist.[2] Da es sich bei der indirekten Methode um eine Rückrechnung handelt, in der die Geldflüsse über das Jahresergebnis und die nicht zahlungsbegleiteten Erträge und Aufwendungen abgeleitet werden, sollte eine Kapitalflussrechnung erkenntnismaximierend auf direktem Weg – mit der an die Erfolgsspaltungskonzeption angelehnten Cashflow-Spaltung in ordentlichen betrieblichen Cashflow, ordentlichen finanziellen Cashflow, unregelmäßigen Cashflow und außerordentlichen Cashflow – erfolgen.[3]

[1] Vgl. Müller, Konvergentes Management-Rechnungswesen, 2003, S. 99.
[2] Vgl. z. B. Keitz, Praxis der IASB-Rechnungslegung, 2. Aufl. 2005, S. 224.
[3] Vgl. Lachnit/Müller, Bilanzanalyse, 2. Aufl. 2017, S. 305 ff.

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