Rz. 31

Die originäre Erstellung der Konzernkapitalflussrechnung wird insofern als ideale Lösung erachtet, als sie nicht auf aggregierten Zahlen, sondern auf unveränderten Buchungssätzen der Unternehmen beruht.[1] Dadurch wird der Einfluss von Konsolidierungsmaßnahmen, die sich durch die Existenz von erfolgswirksamen, aber zahlungsunwirksamen Positionen ergeben, auf die Konzernkapitalflussrechnung verhindert. Bei einer derivativen Erstellung hingegen sind diese Einflüsse nicht eliminierbar. Allerdings wäre zur originären Erstellung einer Konzernkapitalflussrechnung eine gesonderte Konzernbuchführung erforderlich, die nur Geschäftsvorfälle mit externen Dritten erfasst. Weiterhin muss in zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Vorfälle unterschieden werden. Das erfordert bereits auf der Ebene der Einzelgesellschaften eine parallele Buchführung neben der eigentlichen Geschäftsbuchführung, was mit einem sehr hohen Organisationsaufwand verbunden ist. Von daher scheidet die Konzernbuchhaltung als Datengrundlage in der Rechnungslegungspraxis i. d. R. aus.

[1] Vgl. Schrader, Die Kapitalflussrechnung als Abbildung der Finanzlage, 1999, S. 97.

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