Handelsrechtlich geschieht eine Kapitalherabsetzung in folgenden Schritten:
- Änderung des Gesellschaftsvertrags (Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, notarielle Beurkundung)[1]
- Bekanntmachung des Herabsetzungsbeschlusses dreimal zu verschiedenen Zeitpunkten durch die Geschäftsführer mit Aufforderung der Gläubiger, sich zu melden;
- Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger, die sich melden und der Kapitalherabsetzung nicht zustimmen;
- Anmeldung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses zur Eintragung ins Handelsregister erst nach Ablauf eines Jahres seit der dritten Veröffentlichung der Aufforderung an die Gläubiger (Sperrjahr);
- Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses ins Handelsregister.
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