Eine Kapitalerhöhung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- ein notarieller Kapitalerhöhungsbeschluss
- ein Zulassungsbeschluss, wem und in welcher Höhe eine Einlage angeboten wird
- den Abschluss eines Übernahmevertrags bzw. die Zeichnung der neuen Anteile
- die Aufbringung bzw. Zuführung des erhöhten Stammkapitals
- die Anmeldung und Eintragung der Kapitalerhöhung
Das Stammkapital wird im Gesellschaftsvertrag beziffert. Wird das Stammkapital erhöht, ist zwingend eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Diese Änderung setzt einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss, den Kapitalerhöhungsbeschluss, voraus. Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss notariell beurkundet werden. Außerdem bedarf er mindestens einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Kapitalerhöhung wird mit der Eintragung im Handelsregister wirksam.
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