Aus dem so ermittelten erweiterten Cashflow kann die Kapitaldienstgrenze bestimmt werden. Die Kapitaldienstgrenze entspricht dem Teil des erweiterten Cashflows, der nach Abzug sonstiger Belastungen (wie z. B. Innenfinanzierung notwendiger Ersatzinvestitionen zur Aufrechterhaltung des Betriebes, Entnahmen und Ausschüttungen) zur Erbringung des Kapitaldienstes zur Verfügung steht. Damit ergibt sich die Kapitaldienstgrenze eines Unternehmens nach dem in Tab. 5 dargestellten Schema.

 
erweiterter Cashflow
– innenfinanzierte Investitionen des Anlage- und Umlaufvermögens
– Entnahmen/Ausschüttungen
= Kapitaldienstgrenze

Tab. 5: Bestimmung der Kapitaldienstgrenze

Die Kapitaldienstfähigkeit ist dann gegeben, sofern die Differenz zwischen Kapitaldienstgrenze und Kapitaldienst gegenwärtig und zukünftig größer als Null ist.

Der Kapitaldienst ergibt sich bei bestehenden Kreditverhältnissen aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kreditgeber. Bei Neukrediten kann der Kapitaldienst aus der Multiplikation des Kreditbetrages mit der Summe des Zins- und Tilgungssatzes oder aus der Multiplikation von Kreditbetrag und Wiedergewinnungsfaktor ermittelt werden.

Indem der Kapitaldienst in das Verhältnis zur Kapitaldienstgrenze gesetzt wird, ergibt sich eine Auslastungsquote, die zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit eingesetzt werden kann. Eine Möglichkeit zur Einordnung der Auslastungsquote zeigt die in Tab. 6 dargestellte Skala.

 
Kapitaldienstauslastungsquote = Kapitaldienst/Kapitaldienstgrenze Bewertung
unter 50 % sehr gut
bis 60 % gut
bis 70 % befriedigend
bis 80 % ausreichend
bis 90 % kritisch
bis 99 % sehr kritisch

Tab. 6: Skala Auslastungsquote

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