Zum anderen müssen außerordentliche und periodenfremde Aufwands- und Ertragspositionen entfernt werden, ebenso ist der Einfluss dieser Korrekturen auf die Ertragsteuern zu berücksichtigen. Diese Korrekturen sind notwendig, da nur auf Basis des um außerordentliche und periodenfremde Positionen bereinigten Cashflows eine aussagekräftige Prognose des zukünftigen ordentlichen Cashflows erstellt werden kann. Damit ergibt sich der erweiterte Cashflow als Saldo der in Tab. 4 dargestellten Positionen.

 
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+ Abschreibungen (- Zuschreibungen) auf das Anlagevermögen
+ Erhöhungen (- Verminderungen) von langfristigen Rückstellungen
+ Zins- und Tilgungszahlungen
+/- außerordentliche und periodenfremde Positionen
+/– Einfluss obiger Korrekturen (außerordentliche bzw. periodenfremde Positionen) auf die Ertragsteuern
= erweiterter Cashflow

Tab. 4: Ermittlung des erweiterten Cashflows

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