Indexzertifikate sind Partizipationsscheine, die sich auf die Wertentwicklung eines bestimmten Wertpapierindex (z. B. DAX) zu einem bestimmten Fälligkeitstag beziehen. Die Zertifikate werden i. d. R. nicht verzinst. Es handelt sich zivilrechtlich um Optionen bzw. Inhaberschuldverschreibungen mit Optionsgeschäftselementen. Dabei sind die Optionen/Optionsgeschäftselemente nicht auf lieferbare Sachen gerichtet, sondern auf einen Barausgleich nach Maßgabe der Entwicklung des zugrunde liegenden Index. Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden nach der bis 2008 geltenden Rechtslage hieraus nur erzielt, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens (teilweise) garantiert war (s. "Garantie-Zertifikate").

Nach Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gehören auch Zertifikate zu den sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Veräußerung bzw. die Einlösung bei Endfälligkeit ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig. Hinsichtlich der Anwendungsregelungen gelten Besonderheiten.[1]

 
Praxis-Beispiel

DAX-Partizipationsschein

Der Kapitalanleger erwirbt einen DAX-Partizipationsschein zum Preis von 14.100 EUR (= Punktestand des DAX am Zeichnungstag). Der Emittent verpflichtet sich, am Fälligkeitstag einen Geldbetrag i. H. d. DAX-Punktestands zurückzuzahlen.

 
Laufende Erträge Veräußerung/Einlösung
Erwerb vor dem 15.3.2007 Erwerb nach dem 14.3.2007
entfällt steuerfrei (Bestandsschutz) Veräußerungsgewinn/-verlust[2]

In vielen Fällen ist die (teilweise) Rückzahlung des eingesetzten Geldbetrags garantiert. In solchen Fällen ergeben sich andere steuerliche Auswirkungen (s. "Garantiezertifikate").

Weiterhin existieren Indexzertifikate mit Hebelwirkung, bei denen der Anleger ggf. ein Ausfallrisiko (Knock-out) trägt. Der wertlose Verfall von Zertifikaten mit Knock-out-Option ist nach Auffassung des BFH[3] steuerlich zu berücksichtigen.[4]

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