Anleihe, deren Verzinsung und evtl. auch Rückzahlungspreis (-kurs, -wert) an die Entwicklung eines Index (z. B. Lebenshaltungskosten, Goldpreis, DAX usw.) gebunden wird. Die Rückzahlung des Kapitals ist ganz oder teilweise garantiert. Mangels Lieferung des Index bei Endfälligkeit findet § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG keine Anwendung. Index-Anleihen sind zu unterscheiden von Indexzertifikaten (s. dort).

 
Laufende Erträge Veräußerung/Einlösung
Erwerb vor dem 1.1.2009 Erwerb nach dem 31.12.2008

Zinsen;

bei Erwerb in Rechnung gestellte Stückzinsen = negative Einnahmen[1]
Veräußerungsgewinn/-verlust[2] Veräußerungsgewinn/-verlust[3]

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