Floater sind Schuldverschreibungen, die nicht mit einer festen, sondern mit einer variablen Verzinsung ausgestattet sind. Grundlage für die Verzinsung sind Referenzzinssätze, wie z. B. der LIBOR (London interbank offered rate) oder der in der Euro-Zone einheitliche Referenzzinssatz EURIBOR (Euro interbank offered rate). Die Verzinsung wird i. d. R. alle 3 oder 6 Monate an den Referenzzinssatz angepasst. Am Markt existieren unzählige Varianten.

  • Floater ohne Zu- und Abschläge,
  • Floater mit Zu- und Abschlägen auf den Referenzzinssatz,
  • Reverse Floater (fester Zinssatz abzüglich Referenzzinssatz).

Die Veräußerung oder Einlösung von Floatern ist ab 2009 in jedem Fall einkommensteuerpflichtig.

Finanzinnovationen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung genießen ab dem 1.1.2009 keinen Bestandsschutz. Solche liegen auch vor, wenn die Rückzahlung nur teilweise garantiert ist oder wenn eine Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich erscheint.[1]

 
Laufende Erträge Veräußerung/Einlösung
Erwerb vor dem 1.1.2009 Erwerb nach dem 31.12.2008

Zinsen;

bei Erwerb in Rechnung gestellte Stückzinsen = negative Einnahmen[2]
Veräußerungsgewinn/-verlust[3] Veräußerungsgewinn/-verlust[4]

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