Die Vorgehensweise bei der Kalkulation wird anhand eines durchgängigen Praxisbeispiels erläutert.

Der Beispielbetrieb weist bei 1,9 Mio. EUR Umsatz laut Gewinn- und Verlustrechnung folgende Kostenstruktur auf (s. Abb. 1).

Abb. 1: Kostenstruktur

Würde der Unternehmer mit diesen Zahlen die Preise des nächsten Jahres kalkulieren, dann würde er folgenden Bruttoaufschlag (einschließlich 19 % Mehrwertsteuer) berechnen:

 
    14,2 + 19 × 100 = 38,67 %  
    100 – 14,2  

Die Auszeichnung seiner Waren mit diesem Aufschlag würde ihm eines mit Sicherheit bringen: einen erheblichen betriebswirtschaftlichen Verlust!

Warum einen Verlust? – Er hat doch die betrieblichen Kosten berücksichtigt. Hier ist die Begründung:

  • Die Kosten, mit denen er kalkuliert, stammen aus dem vergangenen Jahr. Er muss aber im kommenden Jahr mit möglichen Kostensteigerungen rechnen.
  • Der Betrieb wird als Einzelunternehmen geführt und der Inhaber ist Grundstückseigentümer. In der Finanzbuchhaltung sind wesentliche Kosten nicht berücksichtigt, da sie steuerlich nicht als Aufwand anerkannt werden. Diese Kosten sind die kalkulatorischen Kosten.

    Dazu gehören

    • der Unternehmerlohn,
    • Miete für eigene Räume,
    • Zinsen für Eigenkapital und auch
    • Abschreibungen, die sich an realistischeren Werten orientieren als nur rein steuerlich vorgegebene Nutzungsdauern.
  • Es ist noch keine Gewinnvorstellung berücksichtigt.
 
Praxis-Tipp

Kalkulatorische Kosten berücksichtigen

Für die richtige Kalkulation sind die Buchführungsunterlagen alleine nicht ausreichend. Auch Kosten, die nicht in der Bilanz erfasst sind, spielen eine wesentliche Rolle für die Berechnung des richtigen Aufschlagsatzes. Dies sind die kalkulatorischen Kosten.

 
Achtung

Aufschlagsätze regelmäßig der Umsatzentwicklung anpassen

Der Aufschlagsatz darf nicht nur einmal berechnet werden – er muss ständig kontrolliert und den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Zur Kalkulation gehört zwingend auch die Kontrolle, um schnell reagieren zu können. Bei einem höheren als dem geplanten Umsatz kann der Aufschlag reduziert werden und es wird immer noch das angestrebte Gewinnziel erreicht. Aber auch umgekehrt: Wenn der Umsatz um 10 % niedriger liegt als vorgesehen, würde das den prozentualen Anteil einer Kostenposition von 20 % auf 22,2 % erhöhen!

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge