Es gibt Tickets, wie z. B. die Bahncard 100, die für verschiedene Zwecke einsetzbar sind. Sie können sowohl für

  • auswärtige Tätigkeiten (Geschäftsreisen),
  • Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung,
  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als auch für
  • Privatfahrten

verwendet werden. Die Steuerfreistellung nach § 3 Nrn. 13, 16 EStG für auswärtige Tätigkeiten hat Vorrang vor der Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 15 EStG für Jobtickets. Übersteigen die Kosten für Einzelfahrscheine bei auswärtigen Tätigkeiten und Jobtickets die Kosten für eine Bahncard (= Vollamortisation), kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bahncard steuerfrei überlassen. Bei einer Vollamortisation kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer also eine Bahncard 100 steuerfrei überlassen, auch wenn der Arbeitnehmer sie zusätzlich für Privatfahrten verwenden kann.

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