Bereits zum Abstimmen der Buchführung werden vornehmlich nachfolgende Unterlagen benötigt:

  1. die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz;
  2. Steuerbescheide und sonstige Steuerunterlagen (Prüfungsberichte, Vorauszahlungsbescheide, Grundlagenbescheide, Kontoauszüge u. Ä.);
  3. Belege zu:

    1. Kassenbuchungen,
    2. Bankbewegungen,
    3. Eingangsrechnungen,
    4. Ausgangsrechnungen;
  4. sämtliche Monats- oder Quartalsauswertungen der laufenden Buchführung:

    1. Buchungsjournale, Grundaufzeichnungen der Buchungssätze,
    2. Summen- und Saldenlisten,
    3. Umsatzsteuervoranmeldungen,
    4. Kontenblätter;
  5. Auswertungen der Nebenbuchhaltungen:

    1. Kassenbuch als Journal oder Tagesbericht,
    2. OPOS-Saldenlisten, Bewegungen der Kontokorrentkonten, Offene-Posten-(Fälligkeits-) Liste,
    3. Wechselbuch,
    4. Lohnkonten und Lohnjournale der Lohnbuchhaltung.

Als weitere Arbeitsmittel sollten Ihnen zur Verfügung stehen:

  1. Inventurunterlagen zum Jahresende inklusive Erfassungs- und Bewertungslisten:

    Die Vorräte an Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zwar zum Ende des Wirtschaftsjahres (üblicherweise zum 31.12.) aufgenommen und bewertet. Die Verbuchung, Abstimmungen sowie Bewertungsabschläge und Wertaufholungen bleiben aber dem Jahresabschluss vorbehalten.

  2. Anlageverzeichnis/Anlagebuchhaltung

    Sofern im laufenden Jahr das Verzeichnis nicht fortgeführt wurde, hat dies im Rahmen des Jahresabschlusses zu erfolgen. Eine eigenständige Anlagebuchhaltung sollte jedoch zusammen mit der Finanzbuchhaltung unterjährig abgestimmt sein oder werden. Dies erspart aufwendige Zusatzarbeiten am Jahresende.

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