Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Abschluss der Umsatzsteuerkonten
  • Umsatzsteuerverbindlichkeit
  • Umsatzsteuererstattung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Umsatzsteuervorauszahlungen 1780 3820   Sonstige Verbindlichkeiten oder Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Umsatzsteuervorauszahlungen 1545 1420   Sonstige Vermögensgegenstände
Umsatzsteuerforderungen Vorjahr 1546 1422   Sonstige Vermögensgegenstände
Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre 1500 1425   Sonstige Vermögensgegenstände
Umsatzsteuer laufendes Jahr 1789 3840   Sonstige Verbindlichkeiten oder Sonstige Vermögensgegenstände
Umsatzsteuer Vorjahr 1790 3841   Sonstige Verbindlichkeiten oder Sonstige Vermögensgegenstände
Umsatzsteuer frühere Jahre 1791 3845   Sonstige Verbindlichkeiten oder Sonstige Vermögensgegenstände

So kontieren Sie richtig!

Die Buchung des Eröffnungsbilanzwerts der Umsatzsteuerforderungen erfolgt auf das Konto "Umsatzsteuerforderung Vorjahr bzw. Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre" 1546/1422 (SKR 03/04) bzw. 1500/1425 (SKR 03/04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Saldenvortrag Sachkonten" 9000 (SKR 03/04). Umsatzsteuernachzahlungen für das Vorjahr oder frühere Jahre werden auf das Konto "Umsatzsteuer Vorjahr bzw. Umsatzsteuer frühere Jahre" 1790/3841 bzw. 1791/3845 (SKR 03/04) gebucht. Das Gegenkonto ist auch hier das Saldenvortragskonto 9000 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Umsatzsteuerforderungen Vorjahr/Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre

an Saldenvortrag Sachkonten

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Umsatzsteuerschuld und Umsatzsteuererstattung vom Vorjahr

Unternehmer Köpi zahlt die USt-Vorauszahlung November 01 von 2.500 EUR im Januar 02. Für Dezember 01 erhält er eine USt-Erstattung von 1.500 EUR, die im Februar 02 überwiesen wird.

Buchungsvorschlag in 01:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1780/3820 Umsatzsteuervorauszahlungen 2.500 1789/3840 Umsatzsteuer laufendes Jahr 2.500
1789/3840 Umsatzsteuer laufendes Jahr 1.500 1780/3820 Umsatzsteuervorauszahlungen 1.500

Da es sich um eine Verbindlichkeit (für November 01) und eine Forderung (für Dezember 01) gegenüber ein und demselben Schuldner (dem Finanzamt) handelt, werden die Vorauszahlungen auf das Konto "Umsatzsteuer laufendes Jahr" verbucht. Übersteigt die Vorauszahlung die Erstattung, wie hier vorliegend, ergibt sich im Saldo eine Umsatzsteuerverbindlichkeit für das laufende Jahr aus den noch nicht gezahlten/erstatteten Vorauszahlungen.

Buchungsvorschlag in 02:

Vortrag der Konten

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1790/3841 Umsatzsteuer Vorjahr 1.500 9000/9000 Saldenvortrag Sachkonten 1.500
9000/9000 Saldenvortrag Sachkonten 2.500 1790/3841 Umsatzsteuer Vorjahr 1790/3841

3 Berechnung der Jahresumsatzsteuer

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer eine Anmeldesteuer, d. h., der Unternehmer hat die Umsatzsteuer selbst zu berechnen und anzumelden. Unterjährig erfolgt die Berechnung der Umsatzsteuer und deren Meldung an das Finanzamt über die monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen. Der Saldo aus allen steuerpflichtigen Umsätzen und Erlösen sowie den abzugsfähigen Vorsteuerbeträgen ergibt die anzumeldende Jahresumsatzsteuer.

 

Berechnung der Jahressteuer

Umsatzsteuer auf alle steuerpflichtigen Erlöse gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
+ Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
+ Umsatzsteuer auf Leistungen, die der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG unterliegen
+ Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften gem. § 25b Abs. 2 UStG

+ Umsatzsteuer, die nach § 14c Abs. 1, 2 UStG geschuldet wird

+ Umsatzsteuer, die als Abnehmer einer innergemeinschaftlichen Lieferung geschuldet wird gem. § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG

+ Umsatzsteuer, die gem. § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG geschuldet wird

+ Umsatzsteuer, die nach § 17 Abs. 1 Nr. 6 UStG geschuldet wird
= Summe aller Umsatzsteuerbeträge
- abzugsfähige Vorsteuerbeträge gem. § 15 UStG
+ Vorsteuerberichtigungen gem. § 15a UStG
- Vorsteuerberichtigungen gem. § 15a UStG
+ Umsatzsteuerbeträge aus Änderungen der Bemessungsgrundlage gem. § 17 UStG
- Umsatzsteuerbeträge aus Änderungen der Bemessungsgrundlage gem. § 17 UStG
= Zahllast bzw. Erstattungsanspruch
 
Praxis-Beispiel

Ausweis der Umsatzsteuer in der Bilanz

Unternehmer Köpi berechnet seine Jahresumsatzsteuer für 01, es ergibt sich eine Abschlusszahlung in Höhe von 550 EUR. Neben den Umsatzsteuervorauszahlungen für November und Dezember 01 aus dem vorherigen Sachverhalt ergibt sich folgendes Bilanzbild:

 

Umsatzsteuer laufendes Jahr 01

Umsatzsteuervorauszahlung November 01 (Zahllast) 2.500 EUR
Umsatzsteuervorauszahlung Dezember 01 (Guthaben) - 1.500 EUR
Jahresumsatzsteuer 01 (Zahllast) 550 EUR
= Umsatzsteuer laufendes Jahr 01 1.550 EUR

In der Bilanz weist Unternehmer Köpi eine Umsatzsteuerverbindlichkeit in Höhe von 1.550 EUR aus. Diese kann der Einfachheit halber auch in einem Saldo in Jahr 02 vorgetragen werden über die Konten "Umsatzsteuer Vorjahr" 1790/3841 (SKR 03/04) und "Saldenvortrag Sachkonten" 9000/9000 ...

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