Rz. 118

Jahresabschlüsse unterliegen – besonders bei Kapitalgesellschaften mit börsengehandelten Anteilen – der Analyse[1] durch die Investoren, Finanzanalysten, Ratingagenturen und Wirtschaftspresse, aber auch in anderen Fällen sind sie Gegenstand der Analyse im Rahmen der Bonitätsprüfung[2] der Kreditgeber, Lieferanten, Franchisegeber und ggf. der dauerhaften Leistungsabnehmer.

 

Rz. 119

Als "betriebswirtschaftliche Auswertung" dient die Bilanzanalyse dem Betriebsvergleich und der internen Ursachenanalyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Selbst die Steuerbilanzen werden in praxi durch die Steuerpflichtigen zur betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA), von der Finanzverwaltung zur "Verprobung" von Gewinn, Umsatz u. a. verwendet. Im Vorfeld von Unternehmensübernahmen spielen Jahresabschlüsse auch eine wichtige Rolle beim Financial Due Diligence des Kaufinteressenten oder seiner Berater.

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