Rz. 43

Bewertung ist durch Zuordnung einer in Geldeinheiten ausgedrückten Wertgröße zum Bewertungsobjekt gekennzeichnet, die – multipliziert mit dem Mengengerüst – den Bilanzwert ergibt. Man unterscheidet die Bewertung anlässlich des erstmaligen Zugangs eines Bewertungsobjekts (Erst-, Zugangsbewertung) von den späteren Bewertungen (Folgebewertungen). Die Ermittlung des Ansatzes der Höhe nach (Bewertung) eines mengenmäßig anzusetzenden Bewertungsobjekts erfolgt durch Bestimmung des maßgeblichen Wertmaßstabes anhand der Einstufung (Klassifikation) in eine Bewertungsgruppe, seiner Quantifizierung mithilfe eines Bewertungsverfahrens sowie – bei Folgebewertungen – der Berücksichtigung von Wertänderungen (Abschreibungen, Wertminderungen) oder Zuschreibungen (Wertaufholungen).

 

Rz. 44

In allen Phasen stehen neben obligatorischen Bewertungen auch frei wählbare Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung (Bewertungswahlrechte), die vom Bilanzierenden zur zielgerechten Wahrnehmung (Bilanzpolitik) genutzt werden können.

 

Rz. 45

Die Bewertung ist wesentlich geprägt durch die Probleme der Bestimmung des Bewertungsobjekts, des Ausdrucks in der inländischen Währungseinheit EUR und der damit u. U. notwendigen Währungsumrechnung, der (Nicht-)Berücksichtigung des Geldwertes (Inflationsbilanzierung, Scheingewinnproblematik), des Schätzproblems (Wertermittlungsmethoden[1], Bewertungsspielräume), und durch das z. T. erzwungene Auseinanderfallen der Verkehrs- und Bilanzwerte (stille Reserven/stille Lasten).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge