Rz. 34

Laufende Bilanzen sind durch eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva gekennzeichnet, die sich als Bestandsgrößen aus dem Abschluss der laufenden Buchführung ergeben. Die zweiseitige Buchführungsverknüpfung und laufende Erstellung unterscheidet sie von sog. Sonderbilanzen und Status.

 

Rz. 35

Die als "Aktiva" bezeichnete linke Seite der Aufstellung, die im Wesentlichen eine Gliederung der Vermögensgegenstände (sog. Rohvermögen) enthält, lässt einige Verwendungsformen des eingesetzten Kapitals (Investitionen) erkennen. Die als "Passiva" bezeichnete rechte Bilanzseite zeigt mit der Gliederung in Eigenkapital (Reinvermögen) und Schulden (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) die Quellen der Kapitalbeschaffung, die Herkunft der Finanzierungsmittel auf.

 

Rz. 36

Als (Handels-)Bilanz eines Kaufmanns wird nach § 242 Abs. 1 HGB ein das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellender Abschluss umschrieben. Mit der gegliederten Darstellung des Vermögens, der Schulden und ggf. des Eigenkapitals ermöglicht die Bilanz dem Adressaten einen Einblick in die Vermögenslage des Unternehmens. Aufgrund der Zusammenhänge mit der doppelten Buchführung ergibt sich der Gewinn sowohl als Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen der GuV-Rechnung wie auch (mit Korrekturen) als Differenz des Eigenkapitals am Anfang und Ende des Geschäftsjahres.

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