Zusammenfassung

 
Überblick

Das Abstimmen der Konten der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge sollte optimalerweise im Zuge der Abstimmung mit den Umsatzsteuerkonten erfolgen. Zu den Umsatzerlösen gehören die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern (§ 277 Abs. 1 HGB). Dieser Beitrag zeigt, worauf geachtet werden muss und wie Schritt für Schritt bei der Abstimmung vorgegangen werden kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach § 242 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. § 140 und § 141 AO über § 4 Abs. 1 EStG nehmen Unternehmer auch steuerlich in die Pflicht, Bilanzen aufzustellen. § 246 HGB regelt die Vollständigkeit sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden, § 247 und folgende Paragrafen den Inhalt und einzelne Posten der Bilanz, § 5 EStG bildet dazu das steuerliche Gegenstück. Bilanzansätze und Bewertungsvorschriften sind ebenfalls in den Einkommensteuerrichtlinien nachzulesen. § 7g Abs. 1 EStG behandelt den Investitionsabzugsbetrag, Zweifelsfragen behandelt das BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139, BStBl I, 2022, S. 945. Die gesetzlich gültigen Umsatzsteuersätze sind im § 12 UStG geregelt; die Differenzbesteuerung ist im § 25a UStG geregelt.

1 Worauf beim Abstimmen der Erlöskonten zu achten ist

Im Regelfall wurden viele Erlöskonten bereits im Zuge der Abstimmung von Bestands- und Umsatzkonten mit abgestimmt. Hierbei korrigierte Fehler haben auch gleich die entsprechenden Erlöskonten berichtigt. Daher ist die nachfolgende Überprüfung der Erlöskonten auf die verbleibenden Buchungen zu begrenzen und somit – i. d. R. – etwas einfacher.

 
Arbeitsschritte erledigt
Sind alle ausgestellten Rechnungen und Gutschriften des Geschäftsjahres, ggf. in Fremdprogrammen erstellt, als Erlösbuchung erfasst worden?  
Sind alle ausgewiesenen Umsatzerlöse auch korrekt? Ist die jeweilige vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden (Vollzug des Gefahrenübergangs bei Lieferungen oder Abnahme bei Werkverträgen)?  
Ist die jeweilige vertraglich geschuldete Leistung noch nicht erbracht worden, sind entsprechende (Teil-) Zahlungen von Kunden als erhaltene Anzahlungen auf speziellen Konten auszuweisen. Prüfen Sie, ob Anzahlungen vorliegen und korrekt verbucht wurden.  
Achten Sie darauf, dass die Erlöse nach umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten auf getrennten (Automatik-) Konten korrekt erfasst sind. Sofern die Umsatzerlöse auf einzelnen (Unter-) Konten nach verschiedenen Warengruppen oder Dienstleistungen verbucht wurden, kann zum Jahresende in Erwägung gezogen werden, diese Aufgliederung wieder aufzulösen, damit Außenstehende (Banken, Wettbewerber, Lieferanten etc.) nicht eine ungewollte Transparenz erhalten.  
Sind Vorgänge auf steuerfreien Erlöskonten tatsächlich steuerfrei oder liegen ggf. Fehlbuchungen vor?  
Wurden Reverse-Charge-Umsätze (Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer) erzielt, beispielsweise bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten oder Tablet-PCs, sollte geprüft werden, ob die Buchungen auf den entsprechenden Automatikkonten oder mit den korrekten Buchungsschlüsseln gebucht wurden?  
Klären Sie die Ursachen für ungewöhnlich hohe Sollbuchungen auf Erlöskonten und auffällige Bank- und Forderungsumsätze in gleicher Höhe ab.  
Buchen Sie auch Bagatellerlöse, wie etwa "Erlöse Leergut", "Erlöse Abfallverwertung" und "Provisionserlöse", auf "Umsatzerlöse" um, wenn es nicht Ihr wesentliches Geschäft ist.  
Bereiten Sie für den Abschluss zu den Auslandsumsätzen die Ausfuhrbescheinigungen und zu den EU-Umsätzen ordnungsmäßige Rechnungen und Versandnachweise oder Gelangensbestätigungen vor. Die entsprechenden Erlöskonten sind ebenso auf "Ausreißer" zu prüfen.  
Wurde im Abschlussjahr Anlagevermögen bar oder unbar veräußert, sind die entsprechenden Erlöse auf speziellen Erlöskonten ggf. unterschieden nach Buchgewinn oder -verlust auszuweisen. Prüfen Sie, wenn vorhanden, ob dies korrekt gebucht wurde.  

Tab. 1: Arbeitsschritte beim Abstimmen der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge

 
Praxis-Beispiel

Kontrolle bei steuerfreien Lieferungen

Auf der Rechnung an einen italienischen Selbstabholer und Einmalkunden fehlen sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden als auch eine Gelangensbestätigung, die für die Umsatzsteuer den Nachweis liefern kann, dass die Ware nach Italien befördert wurde.

Die an sich steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung über 2.000 EUR ist aufgrund der Nichterfüllung der umsatzsteuerlichen Voraussetzungen auf das Konto "Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen" umzubuchen.

 
So buchen Sie richtig

Buchung im Inland steuerpflichtiger EU-Lieferungen

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge