Unternehmen:

 
  erledigt nicht erledigt nicht zutreffend
Buchen Sie die fehlenden Aktiva und Passiva der Eröffnungsbilanz ein.      
Soweit erforderlich, gliedern Sie beim Vortrag auf die richtigen Konten um.      
Sind die Eröffnungsbilanzwerte vollständig vorgetragen, beträgt der Saldo aller Vortragskonten 0 EUR. Überprüfen Sie, ob die Werte mit den Positionen der Vorjahresbilanz übereinstimmen.      
Suchen Sie die Anschaffungsrechnung und ggf. die Rechnung von Anschaffungsnebenkosten (Transport-, Verpackungs-, Ablade- oder Inbetriebnahmekosten). Suchen Sie ggf. auf andere Konten gebuchte Anschaffungsnebenkosten, nachträgliche Anschaffungskosten oder Preisnachlässe und buchen Sie diese um.      
Prüfen Sie, ob die Zugänge mit den korrekten Werten gebucht wurden. Sofern ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze getätigt werden, sind die Anschaffungskosten in der Regel ohne Umsatzsteuer anzusetzen.      
Stimmen Sie, sofern eine separate Anlagenbuchhaltung vorhanden ist, das Nebenbuch mit dem Hauptbuch ab. Sämtliche Vorgänge im Nebenbuch müssen mit den Anlagenkonten in der Finanzbuchhaltung (z. B. nachträgliche Skontoabzüge) übereinstimmen.      
Liegen Buchungen auf den Konten "geleistete Anzahlungen" oder "Anlagen im Bau" vor, ist deren Richtigkeit zu prüfen und – bei zwischenzeitlicher Inbetriebnahme der Vermögensgegenstände – eine Aktivierung (Umbuchung) vorzunehmen.      
Verwenden Sie für die Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter die Anlagekonten, die bereits in der Vergangenheit verwendet wurden, sofern kein neuer Vorgang vorliegt. So ist sichergestellt, dass kein Wildwuchs entsteht, wenn bspw. Betriebs- und Geschäftsausstattung (versehentlich) auf dem Anlagekonto "Maschinen" gebucht werden.      
Prüfen Sie auch Aufwandskonten, die Anlagenzugänge enthalten könnten, wie bspw. Instandhaltungs- und Reparaturkonten. Insbesondere Buchungen mit hohen Beträgen oder auf Anschaffungen hinweisende Buchungstexte sollten begutachtet werden.      
Wurden Anlagegüter im laufenden Jahr geliefert aber erst im Folgejahr berechnet/bezahlt? Grundsätzlich sind die Vermögensgegenstände im Jahr der Lieferung zu aktivieren.      
Wurden Anschaffungspreisminderungen (z. B. Skonto) beim Erwerb von Anlagegütern in Anspruch genommen, sind diese von den Anschaffungskosten abzusetzen. Prüfen Sie, ob dies korrekt gebucht wurde.      
Suchen Sie noch nicht erfasste Anlagenabgänge des Abschlussjahres, prüfen Sie Verkaufsrechnungen, Kassenbelege und Entsorgungsdokumentationen und buchen Sie ggf. nach.      
Hinterfragen Sie, ob Entnahmen von Gegenständen des Anlagevermögens stattgefunden haben, die als (umsatzsteuerpflichtiger) Anlagenabgang zu verbuchen sind.      
Wurden bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, gebucht auf den Konten 480 (GWG) oder 485 (GWG Sammelposten), die Ansatzvoraussetzungen geprüft und dokumentiert?      
Sind auf den weiteren Anlagekonten Wirtschaftsgüter aktiviert, die eigentlich als GWG ansetzbar sind?      
Sofern ein GWG-Sammelposten gebildet wurde, dürfen keine Berichtigungen für vorzeitig ausgeschiedene Wirtschaftsgüter vorgenommen werden. Prüfen Sie, ob solche unrichtigen Berichtigungen vorliegen.      
Ist die Inventur der Vorräte vollständig und richtig durchgeführt worden? Klären Sie für den Jahresabschluss eventuelle Differenzen.      
Sind alle ermittelten Bestände korrekt verbucht? Gleichen Sie hierfür die ermittelten Inventurbestände mit den Salden der entsprechenden Bestandskonten ab.      
Prüfen Sie bei großen Abweichungen zu den Vorjahresbeständen, ob Fehler oder unternehmerische Gründe vorliegen.      
Bestehen beim Vorratsvermögen nachhaltige Wertminderungen, die eine handelsrechtliche Abschreibung auf den niedrigeren Zeitwert (Niederstwertprinzip) oder eine steuerliche Teilwertabschreibung möglich machen? Sind diese Wertminderungen hinreichend dokumentiert?      
Erstellen Sie zu den unfertigen Leistungen und zur Bewertung der unfertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten aussagekräftige Dokumentationen.      
Stimmen Sie die in Arbeit befindlichen Aufträge mit den erhaltenen Anzahlungen von Kunden ab.      
Geleistete Anzahlungen und erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen aus dem vorangegangenen und laufenden Jahr sind zu überprüfen: Wenn die Endabrechnung zwischenzeitlich gestellt wurde, sind die Anzahlungen umzubuchen. Achten Sie bei geleisteten Anzahlungen zum Jahresabschluss auf einen korrekten Vorsteuerausweis, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden und mühsame Rechnungsnachbesserungen beim Lieferanten zu vermeiden.      
Im Rahmen der Ist-Versteuerung ohne Offene-Posten-Buchhaltung und Mahnwesen ist es sinnvoll, während des laufenden Jahres auf die Verwendung von Forderungskonten zu verzichten. Stornieren Sie etwaige Forderungsbuchungen.      
Sind Forderungsbestände in der Eröffnungsbilanz bei Ist-Versteuerung ausgewiesen, so war die zugehörige Umsatzsteuer noch nicht fällig. Buchen Sie die dazugehörenden Zahlungen der Kunden im laufenden Jahr um.      
Bereiten Sie für den Ab...

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