Inhaltsübersicht für die Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Passivseite

Corona-Pandemie 2020–2022

Eigenkapital

Sonderposten mit Rücklageanteil

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive latente Steuern

 
Praxis-Checkliste: "Corona-Pandemie 2020–2022"

Wurde beachtet, dass die Bildung von Rückstellungen, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, frühestens für Stichtage nach dem 31.1.2020 vorgenommen werden kann?[1]

Bis auf ganz wenige Ausnahmen handelt es sich bis dahin9 um wertbegründende Ereignisse, die erst in der Folgeperiode berücksichtigt werden dürfen.[2]

Haben Sie insbesondere folgende Rückstellungsarten geprüft:[3]

  • Restrukturierungsrückstellung: Wurden auf Grundlage von Sozialplänen oder sonstigen Beschlüssen der Geschäftsleitung Restrukturierungsmaßnahmen beschlossen? Sind die daraus resultierenden Verpflichtungen bereits in Form einer Verbindlichkeitsrückstellung zu berücksichtigen?
  • Garantie- und Kulanzrückstellung: Wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen versuchen erfahrungsgemäß verstärkt, durch Reklamationen Preise zu drücken oder gar Verkaufsgeschäfte rückabzuwickeln. Haben Sie unter diesen Gesichtspunkten die Bewertung der Garantie- und Kulanzrückstellung überdacht?
  • Weitere Verbindlichkeitsrückstellungen: Sind aufgrund von Streitigkeiten vermehrt Prozesskostenrückstellungen zu bilden? Sind bei langfristigen Verpflichtungen (insbesondere Entsorgung/Rücknahme/Rekultivierung/Rückbau) die Bewertungsmaßstäbe anzupassen?
  • Drohverlustrückstellung: Sind mit Blick auf am Bilanzstichtag bestehende, schwebende Absatz- und Beschaffungsgeschäfte aufgrund der Entwicklungen durch die Corona-Pandemie Drohverlustrückstellungen zu bilden?
  • Rückstellung für unterlassene Instandhaltung und Abraumbeseitigung: Konnten aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Instandhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt oder Abraum nicht mehr beseitigt werden, so ist dies bei einer Nachholung innerhalb von 3 Monaten (Instandhaltung) bzw. 12 Monaten (Abraumbeseitigung) nach dem Bilanzstichtag als Rückstellung zu berücksichtigen.
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________

Checkliste "Corona-Pandemie 2020–2022" zur Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Passivseite

 
Praxis-Checkliste: Eigenkapital
1. Wurden die freien Geldentnahmen mit dem Vorjahreswert verglichen und ungewöhnliche Abweichungen zum Vorjahr analysiert? Wurde sichergestellt, dass auf den Entnahmekonten tatsächlich nur privat veranlasste Vorgänge verbucht wurden, die keinerlei betriebliche oder steuerliche Relevanz haben? Wurde beachtet, dass bei zu hohen Entnahmen der Betriebsausgabenabzug für Zinsen gem. § 4 Abs. 4a EStG nur beschränkt zulässig ist?[4]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
2. Wurden gebundene Entnahmen, z. B. ESt-Vorauszahlungen oder Versicherungsbeiträge, auf Vollständigkeit geprüft? Erfolgte eine korrekte Verbuchung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen? Liegen für private Spenden ordnungsgemäße Spendenquittungen vor?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
3. Wurde das Konto "Privatsteuern" mit dem Kontoauszug des Finanzamts abgestimmt und sichergestellt, dass auf diesem Konto keine betrieblichen Steuern verbucht wurden (insbesondere bei Verrechnungen des Finanzamts)?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
4. Wurde geprüft, ob sämtliche Eigenverbräuche, z. B. Warenentnahmen, Kfz-Nutzung, Privatnutzung betrieblicher Telefonanschlüsse und Wohnungsnutzung, in korrekter Höhe, ggf. einschließlich USt, als Entnahmen erfasst wurden? Wurde beachtet, dass die 1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nur dann anwendbar ist, wenn das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (hierzu sind Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 3 Monaten erforderlich)?[5] Wurde bei Kfz im gewillkürten Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung unter 50 %) hingegen berücksichtigt, dass die auf die geschätzte Privatnutzung entfallenden Kosten anzusetzen und glaubhaft zu machen sind?[6]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
5. Wurden Entnahmen von Wirtschaftsgütern (insbesondere Kfz) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert bewertet?[7] Wurde hierzu eine Bestätigung des Teilwerts eingeholt, z. B. bei einem Kfz-Händler? Bitte beachten Sie, dass bei Bewertungen für Kfz der Händlerverkaufspreis und nicht der Händlereinkaufspreis maßgebend ist.[8]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
6. Wurden Abzugsteuern auf betriebliche Zins- oder Dividendenerträge (KESt, ZASt) als Entnahmen verbucht? Liegen entsprechende Steuerbescheinigungen vor?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
7. Wurde geprüft, ob atypische stille Beteiligungen best...

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