Kurzbeschreibung
Diese Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen Überblick über alle bei der Jahresabschluss-Erstellung der Steuerbilanz von Kapitalgesellschaften zu beachtenden Besonderheiten und über alle zu bewältigenden Arbeitsschritte.
Einführung
Allgemein:
Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. In der Regel besteht ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommen eine Vielzahl von Änderungsgesetzen und Verwaltungsanweisungen oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.
Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.
Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.
Grundlage für die Checklisten 2019:
Seit der Einführung des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist der deutsche Gesetzgeber äußerst sparsam mit weiteren Veränderungen im deutschen Handelsrecht sowie auch dem deutschen Bilanzsteuerrecht umgegangen. Dies wird sich nach aktuellem Rechtsstand auch für die Jahresabschlusserstellung 2019 nicht verändern.
Die nachfolgenden Checklisten wurden bzgl. der wenigen Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.
Der Autor: | Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater, Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB |
Jahresabschluss-Checkliste Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz
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Praxis-Checkliste: GmbH/AG/Allgemein | |||||
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1. Wurden Bewertungsunterschiede zur Handelsbilanz[1] und steuerliche Ansatzverbote beachtet, insbesondere[2] bei
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□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
2. Wurden beim Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesellschaft die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 27.11.2013 beachtet?[3] Die Finanzverwaltung geht entsprechend der überwiegenden Literaturauffassung von einer Kapitalherabsetzung aus überhöhten Kaufpreiszahlungen aus. Überhöhte Kaufpreiszahlungen stellen im Regelfall vGA dar.[4] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
3. Wurden die Regelungen zur Zinsschranke[5] beachtet, sofern eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung i. S. d. § 8a Abs. 2 bzw. 3 KStG[6] vorliegt?[7] Wurde beachtet, dass die Bemessungsgrundlage für die 30-%-Grenze um vGA mit Zinsertragscharakter zu erhöhen ist?[8] Wurde die Freigrenze von 3 Mio. EUR beachtet?[9] Wurde bei der Berechnung der Zinsschranke der EBITDA-Vortrag für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren beachtet?[10] Wurde die aktuelle BFH-Rechtsprechung beachtet, wonach die Zinsschranke als potenziell verfassungswidrig einzustufen ist?[11] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
4. Wurde für die Bildung/Bewertung von Pensionsrückstellungen ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung von § 6a EStG[12] eingeholt? Wurde die BFH-Rechtsprechung[13] berücksichtigt, wonach bei einem Berechnungsfehler ein Nachholverbot für Pensionsrückstellungen besteht? Wurde die Bewertung unter Berücksichtigung der angehobenen Altersgrenzen vorgenommen?[14] Wurde beachtet, dass bei Ges-GF entgegen R 6a Abs. 8 EStR 2012 das... |
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