Praxis-Checkliste: Umsatzerlöse
1. Wurde beachtet, dass für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, die Neudefinition der Umsatzerlöse gem. dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zwingend anzuwenden ist? Gem. der Neudefinition fällt im Vergleich zur alten Definition der Bezug zum "für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen" Leistungsangebot weg. Außerdem wurde der Begriff "Erzeugnisse und Waren" durch den Begriff "Produkte" ersetzt. Nach der Regierungsbegründung zum BilRUG ist jedoch der Begriff "Produkte" mit dem Begriffspaar "Erzeugnisse und Waren" gleichzusetzen, weshalb es im Fall von Lieferungen zu keiner materiellen Änderung der Umsatzerlösdefinition kommt. Im Fall von Dienstleistungen hingegen führt der Wegfall des Bezugs zur "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" zu einer Ausweitung der Umsatzerlösdefinition. Danach sind nunmehr auch Dienstleistungen zu erfassen, die nicht unter die "gewöhnliche Geschäftstätigkeit" fallen (z. B. Miet- und Pachteinnahmen, gelegentliche Dienstleistungen, Konzernumlagen [sofern die Umlage eine Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen ist], Speditionserträge etc.). Nicht als Umsatzerlöse zu erfassen sind Erträge, denen kein Leistungsaustausch zu Grunde liegt (z. B. Auflösung von Rückstellungen, Versicherungsentschädigungen etc.).[1]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
2. Wurde berücksichtigt, dass der Ausweis von Umsätzen und Gewinnen grundsätzlich erst dann zulässig ist, wenn die vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht worden sind (Gefahrenübergang[2]) und bei Werk-[3] und Werklieferungsverträgen[4] auf den Zeitpunkt der Abnahme durch den Auftraggeber abzustellen ist?[5] Bei einem "typengemischten" Vertrag (Mehrkomponentengeschäft), der sowohl werkvertragliche als auch mietvertragliche Elemente enthält, ist für den Zeitpunkt der Realisierung des Vertrages auf den Zeitpunkt der vollständigen Erbringung abzustellen.[6]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
3. Erfolgte die vollständige Erfassung sämtlicher, das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffender Erlösschmälerungen wie Boni, Rabatte, Skonti, Rückware oder sonstige Nachlässe, z. B. Freimengengutschriften, und ggf. eine Korrektur der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern?[7] Wurden Rückstellungen für noch nicht feststehende Erlösschmälerungen gebildet? Erfolgte eine Absetzung wesentlicher, das Vorjahr betreffender Erlösschmälerungen von den Umsatzerlösen des laufenden Jahres und ggf. eine Erläuterung im Anhang?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
4. Wurde bei langfristig gestundeten Forderungen geprüft, ob zulasten der "Umsatzerlöse" eine Abzinsung in Höhe des in den Folgeperioden als Zinsertrag auszuweisenden Zinsanteils zu erfolgen hat?[8]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
5. Erfolgte ein Vorjahresvergleich der Umsätze und Erlösschmälerungen (Boni, Skonti und Rabatte) mit Analyse der Abweichungen (ggf. unter Einbeziehung der Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen)?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
6. Wurde beachtet, dass kleine und mittelgroße Gesellschaften[9] gem. § 276 HGB auf eine genauere Gliederung der GuV verzichten können und lediglich das Rohergebnis auszuweisen haben?[10]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________

Checkliste 1: Zu klärende Positionen bei Umsatzerlösen

Praxis-Checkliste: Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
1. Erfolgte eine Prüfung, ob der als Bestandserhöhung oder -verminderung ausgewiesene Wert mit der Veränderung der unter der Bilanzposition "Vorräte" ausgewiesenen fertigen und unfertigen Erzeugnisse übereinstimmt (Ausnahme: Veränderungen der Vorräte aufgrund von unüblich hohen Abschreibungen, vgl. GuV-Position "Abschreibungen")?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
2. Wurde sichergestellt, dass Bestandsveränderungen bei fremdbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren unter der GuV-Position "Materialaufwand"[11] bilanziert wurden?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
3. Wurde geprüft, ob eine Anpassung der Postenbezeichnung in "... von in Arbeit befindlichen Aufträgen" sinnvoll ist, falls die Bestandserhöhung oder -verminderung ausschließlich Aufträge betrifft (insbesondere bei Dienstleistungs- und Bauunternehmen)?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________

Checkliste 2: Zu klärende Positionen bei der Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

Praxis-Checkliste: Andere aktivierte Eigenleistungen
1. ...

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