Fertigerzeugnisse haben alle Produktionsdurchgänge durchlaufen und stehen für den Verkauf bereit. Auch die Fertigerzeugnisse sind durch eine Inventur zu erfassen. Deren Wertobergrenze sind die Herstellungskosten.

Liegt der Börsen- oder Marktwert von Fertigerzeugnissen unter den Herstellungskosten, so muss der niedrigere Wert angesetzt werden, wenn die Wertminderung wahrscheinlich von Dauer ist. Dabei ist es ratsam, diejenigen Aufzeichnungen aufzubewahren, aus denen sich ergibt, bei welchen Fertigerzeugnissen warum welche Abschläge erfolgt sind. Dies kann bei einer späteren Betriebsprüfung die Argumentation gegenüber Prüfer und Finanzamt erleichtern.

Schema zur Ermittlung des niedrigeren Teilwerts:

 
Voraussichtlicher Verkaufserlös
./. Erlösschmälerungen (Rabatte, Skonti, Boni)
./. Verpackungskosten und Ausgangsfrachten
./. sonstige Vertriebskosten
./. Zinsen und sonstige Finanzierungskosten
= niedrigerer Teilwert
 
Praxis-Beispiel

Bestandserhöhung bei Fertigerzeugnissen

Bei Hans Groß ist der Endbestand an Fertigerzeugnissen am Bilanzstichtag um 12.000 EUR höher als der Anfangsbestand. Es ergibt sich ein Ertrag von 12.000 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
7110/1110 Fertige Erzeugnisse (Bestand) 12.000 8980/4800 Bestandsveränderungen – fertige Erzeugnisse 12.000
 
Praxis-Beispiel

Bestandsminderung bei Fertigerzeugnissen

Bei Hans Groß ist der Endbestand an Fertigerzeugnissen am Bilanzstichtag um 5.000 EUR niedriger als der Anfangsbestand. Es ergibt sich ein Aufwand von 5.000 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
8980/4800 Bestandsveränderungen – fertige Erzeugnisse 5.000 7110/1110 Fertige Erzeugnisse (Bestand) 5.000
 
Praxis-Beispiel

Bestandsminderung bei Fertigerzeugnissen durch Diebstahl

Unternehmer Köpi verkauft in einem kleinen Spätverkaufsgeschäft diverse Getränke und Snacks. Er hat zum 31.12.01 einen Warenbestand in seiner Bilanz von 20.000 EUR ausgewiesen. Hierin sind 5.000 Flaschen eines Mixgetränks enthalten, die den Unternehmer Köpi jeweils 1 EUR pro Flasche Anschaffungskosten gekostet haben. Kurz vor Jahresende, am 28.12.02 wurden ihm aufgrund eines Einbruchs 1.000 Flaschen des Mixgetränks gestohlen. Insgesamt 3.000 Flaschen wurden im Jahr 02 verkauft, ebenso der andere Warenbestand im Wert von 15.000 EUR.

Zum Jahresende ermittelt der Unternehmer Köpi seinen Warenendbestand wie folgt:

1.000 Flaschen zu je 1 EUR Anschaffungskosten sind noch vorhanden, ergibt 1.000 EUR

Der Warenbestand zum 31.12.02 beträgt 1.000 EUR. Ohne den Einbruch hätte der Warenendbestand zum 31.12.02 dann 2.000 EUR betragen. Der Einbruch und Diebstahl der Flaschen hat damit beim Unternehmer Köpi zu einer Gewinnminderung geführt.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3950/5881 Bestandsveränderungen Waren 19.000 3980/1140 Waren 19.000
 
Hinweis

Achtung bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften muss man etwaige Diebstähle besonders im Auge haben. Gehen die Diebstähle über das übliche Maß, was jeweils branchenabhängig ist, hinaus, erfolgt keine Buchung mehr über die Bestandsveränderungen sondern über das Konto "Abschreibungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe/Waren (soweit unübliche Höhe)" 4892/6278 (SKR 03/04). Die Gewinnauswirkung bleibt jedoch dieselbe.

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