Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern. Diese bilden mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang eine Einheit. Ferner können sie den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung erweitern.[1]

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