Standardisierung stellt einheitliche Verrechnung sicher

Für alle relevanten Geschäftsvorfälle wurden in einem nächsten Schritt standardisierte Verrechnungslogiken entwickelt (Abb. 9). Dabei wird immer von einem zielgerichteten Wertefluss ausgegangen. Dieser entspringt aus den in der Finanzbuchhaltung gebuchten Kosten und mündet in eine fest definierte Art der Leistungsverrechnung (s. Abb. 9).

Abb. 9: Werteflüsse für Standardgeschäft und Projektabrechnung

Das Schema verdeutlicht die maximal 4 Verrechnungsschritte für das Standard- und Projektgeschäft von der Finanzbuchhaltung über die Bündelung der Leistungselemente, die Zuordnung zum IT-Produkt bis hin zum internen Kundenauftrag. Die jeweiligen Be- und Entlastungen bzw. Abweichungen finden ihren Niederschlag in verschiedenen Stufen der ITSC-Ergebnisrechnung und sorgen so für höchstmögliche Transparenz.

Fast keine Verrechnung ohne internen Kundenauftrag

Aufträge sind der Dreh- und Angelpunkt im Standardgeschäft für die Zuordnung von IT-Produkten und deren Artikel. Durch sie wird die mehrdimensionale Sicht erst möglich. Sie beantworten die Frage: wer hat wann, was, in welcher Menge und zu welchem Preis erworben? Die Herstellkosten für IT-Standardprodukte, wie z. B. Managed Server DATEVasp, fließen über Kundenaufträge in die Zeile "Herstellkosten". Gleichzeitig wird festgehalten, in welcher speziellen Ausprägung (Artikel) der Kunde dieses IT-Produkt erhält. Denn davon hängt der Verrechnungspreis ab, der in die Zeile "Interner Umsatz" verrechnet wird.

IT-Projekte, wie die FIBU-Automatisierung, sind Projektgeschäft und fließen ebenfalls über Kundenaufträge in die Ergebnisrechnung. Dadurch wird deutlich, welche Projektkosten entstanden sind und welcher Leistungsnehmer dafür wie viel bezahlt.

Werden neuartige Technologien auf ihre Machbarkeit im DATEV-Umfeld geprüft, fließen diese Aufwendungen in die Zeile "Forschungsprojekte". Leistungen ohne Produktbezug, wie z. B. die Standard-Arbeitsplatzausstattung der ITSC-Mitarbeiter selbst oder Managementvergütungen, gehen in die Zeile "Verwaltungs- und Gemeinkosten" ein.

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