Begriff

Für den Unternehmer ist es wichtig zu wissen, wann er seine steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Das Umsatzsteuerrecht kennt zwei Besteuerungsarten, die Sollversteuerung und die Istversteuerung. Während der Sollversteuerung jeder Unternehmer kraft Gesetzes unterliegt, ist die Istversteuerung nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dieser Antrag wird von Neugründern regelmäßig bereits im Betriebseröffnungsbogen gestellt. Bei der Sollversteuerung wird die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, bei der Istversteuerung nach vereinnahmten Entgelten durchgeführt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Voraussetzungen für die Istversteuerung ergeben sich aus § 20 UStG. Der Entstehungszeitpunkt bestimmt sich nach § 13 Abs. 1 Nr. 1b UStG. Im Übrigen sind die Verwaltungsanweisungen in Abschn. 20.1 UStAE zu beachten.

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