Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind.[1] Hierbei kommt es – im Gegensatz zur Sollversteuerung – nicht auf den Zeitpunkt der Leistung an. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt voranmeldet und bezahlt, wenn er das Geld erhalten hat. Diese Regelung ist deshalb im Hinblick auf die Liquidität des Unternehmers günstiger. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den eingegangenen Zahlungen stets um Bruttobeträge handelt.

 
Praxis-Beispiel

Mit der Istversteuerung wird Liquidität geschaffen

Schreinermeister S (Istversteuerer) wird vom Unternehmer U im September 01 beauftragt, die werkseigene Kantine neu zu möblieren. Um die Arbeit zu beschleunigen, zahlt U am 30.10.01 unaufgefordert per Scheck 8.000 EUR. Die Kantine wird am 1.12.01 entsprechend möbliert. Die Restüberweisung erfolgt i. H. v. 14.800 EUR am 3.1.02.

Die Umsatzsteuer entsteht für die erste Zahlung mit Ablauf des Oktobers 01 und für die Restzahlung mit Ablauf des Januars 02. Die Bemessungsgrundlagen betragen 6.722 EUR (8.000 EUR : 1,19) und 12.437 EUR (14.800 EUR : 1,19).

Für die gleichgestellten Leistungen (§ 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG) entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind.[2]

Soweit ein innergemeinschaftlicher Erwerb[3] getätigt wurde, entsteht die Umsatzsteuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats.[4]

 
Praxis-Beispiel

Erwerbsteuer entsteht spätestens mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats

Der deutsche Großhändler G hat von einem französischen Unternehmer Ware für sein Unternehmen erworben. Die Lieferung an ihn erfolgte am 3.5., die Rechnung wurde erst am 7.7. ausgestellt und der Rechnungsbetrag am 1.8. beglichen.

Die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Monats Juni, nämlich spätestens mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats.

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