Ein Unternehmer ist mit allen Tätigkeiten, die er ausübt, nur einmal Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Anders als bei der Einkommensteuer kann also das umsatzsteuerliche Unternehmen aus mehreren Betrieben bestehen. Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes sind daher die Umsätze aller Betriebe zusammenzurechnen. Wenn die Summe aller Umsätze den Grenzwert von 800.000 EUR nicht übersteigt, darf die Ist-Besteuerung angewendet werden.

 
Praxis-Beispiel

Wie bei Umsatz aus mehreren Betrieben der Gesamtumsatz berechnet wird

Herr Huber hat 2 Betriebe. Als Handelsvertreter erzielt er einen Umsatz von 445.000 EUR. In seinem 2. Betrieb erwirtschaftet er mit dem Verkauf von Hard- und Software einen Umsatz von 380.000 EUR. Sein Gesamtumsatz beträgt somit 825.000 EUR. Damit scheidet die Ist-Besteuerung aus, weil er den Grenzwert von 800.000 EUR überschritten hat.

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