Wer seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, erfasst seine Umsätze und die Umsatzsteuer in der Regel, bevor der Kunde gezahlt hat. Der Unternehmer zahlt die Umsatzsteuer doppelt, wenn er den Umsatz bei der Zahlung nochmals der Umsatzsteuer unterwerfen würde.

Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, ist wie folgt vorzugehen:

  • Es sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammenzustellen, bei denen die Umsatzsteuer im Zeitpunkt des Übergangs bereits erklärt worden ist (die also bereits in den abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen enthalten sind).
  • Diese Umsätze sollten, sobald der Zahlungseingang erfolgt ist, gekennzeichnet werden, damit diese Beträge nicht nochmals in die Umsatzsteuervoranmeldung aufgenommen werden.
  • Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung mit einem EDV-Programm sollte ein eigenes Erlöskonto eingerichtet werden, auf dem die Erlöse ohne Umsatzsteuer erfasst werden.

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