Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Erlöse 19 % | 8400 | 4400 | Umsatzerlöse | |
Umsatzsteuer 19 % | 1776 | 3806 | Sonstige Verbindlichkeiten oder sonstige Vermögensgegenstände | |
Umsatzsteuer 7 % | 1571 | 3801 | Sonstige Verbindlichkeiten oder sonstige Vermögensgegenstände |
So kontieren Sie richtig!
Freiberufler, die ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, dürfen immer die Ist-Besteuerung wählen, wenn sie ihren Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Die Unternehmer, die gemäß § 148 AO von der Bilanzierung befreit sind, dürfen ebenfalls die Ist-Besteuerung wählen. In allen anderen Fällen kommt es darauf an, wie hoch der Gesamtumsatz im Vorjahr gewesen ist.
Bei Anwendung der Ist-Besteuerung führt der Unternehmer die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt ab, nachdem die Kunden ihre Rechnung bezahlt haben. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Umsatzsteuer 19 %" 1776 (SKR 03) bzw. 3806 (SKR 04) bzw. "Umsatzsteuer 7 %" 1571 (SKR 03) bzw. 3801 (SKR 04).
Buchungssatz:
Bank |
an Erlöse/Umsatzsteuer 19 % bzw. 7 % |
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