Voraussetzung für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags ist, dass die private Nutzung des Wirtschaftsguts, das der Unternehmer in Zukunft anschaffen will, im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr nicht mehr als 10 % beträgt. Es ist nicht mehr erforderlich, im Zeitpunkt der Bildung eine Prognose vorzunehmen. Entscheidend ist allein die spätere Nutzung. Die Investitionsabzugsbeträge sind bei ihrer Bildung ohne Spezifizierung mit amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Umfang der tatsächlichen Privatnutzung: In welchem Umfang ein Unternehmer seinen Firmenwagen nach der Anschaffung tatsächlich für betriebliche Fahrten nutzt, kann er nur mithilfe von Aufzeichnungen, z. B. mithilfe eines Fahrtenbuchs, feststellen. Die Anwendung der 1 %-Methode besagt nur, dass die betriebliche Nutzung mehr als 50 % beträgt. Ob eine Privatnutzung von nicht mehr als 10 % vorliegt, lässt sich daraus nicht ableiten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge