Grundsatz Für geplante Investitionen bis zum Ende des dritten auf die Bildung des IAB folgenden Jahr kann ein Unternehmer einen IAB in Höhe von maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten berücksichtigen.
Welche Investitionen sind begünstigt?

Ein Investitionsabzugsbetrag darf nur für Wirtschaftsgüter beansprucht werden,

  • die beweglich und abnutzbar sind (z. B. Computer, Maschinen, Büromöbel, Pkw usw.),
  • die zum Anlagevermögen gehören werden.

Begünstigt sind:

  • neue oder gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • geringwertige Wirtschaftsgüter,
  • Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 EUR, für die ein Sammelposten gebildet wird,

Nicht begünstigt sind demnach z. B. Grundstücke, Gebäude, Firmenwerte, Software, Beteiligungen, Warenvorräte.

Tipp: Das Anlagegut muss nicht neu, sondern darf auch gebraucht sein!
Wer ist begünstigt?
  • Bilanzierende Unternehmer bis zu einem Betriebsvermögen von 235.000 EUR
  • Land- und Forstwirte bis zu einem Wirtschaftswert von 125.000 EUR
  • Einnahme-Überschussrechner können nur dann einen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen, wenn ihr Gewinn im betreffenden Jahr nicht mehr als 100.000 EUR beträgt.
Gewinnmindernder Abzug
  • Der Abzugsbetrag mindert den steuerlichen Gewinn außerhalb der Bilanz.
  • Erfolgt innerhalb der folgenden 3 Jahre die geplante Investition nicht, wird der Abzugsbetrag rückwirkend wieder hinzugerechnet und der Steuerbescheid des betreffenden Jahres geändert. Nachsteuern sind ggf. zu verzinsen.
  • Der Investitionsgegenstand muss im Anschaffungsjahr und Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben und während dieser Zeit fast ausschließlich (mind. 90 %) betrieblich genutzt werden. Sonst droht auch hier die rückwirkende Gewinnerhöhung.
Auflösung des Investitionsabzugsbetrag

Die Auflösung erfolgt

  • im Zeitpunkt der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts durch Gewinnerhöhung in Höhe des ursprünglichen Abzugsbetrags.
  • spätestens 3 Jahre nach der Rücklagenbildung, bei Nichtinvestition rückwirkend im Ursprungsjahr
  • freiwillig vor Ablauf von 3 Jahren nach der Rücklagenbildung rückwirkend im Ursprungsjahr.
Nachteile für alle Wird die geplante Investition nicht innerhalb des 3-jährigen Investitionszeitraums realisiert oder wird ein anderer Gegenstand erworben als geplant, muss der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend in dem Jahr Gewinn erhöhend aufgelöst werden, in dem er damals berücksichtigt wurde. Es werden dann echte Nachzahlungszinsen festgesetzt; es kann keine Verschiebung der Ausgaben mehr erreicht werden!

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