Rz. 48

Das Konto "Werkstattbestände" oder "unfertige Erzeugnisse" und damit deren Bilanzausweis soll durch die klassische "Werkstattinventur" durch eine körperliche Aufnahme entsprechend den gesetzlichen Vorschriften physisch aufgenommen werden. Im Gegensatz zu den Lagerbeständen handelt es sich bei den Werkstattbeständen um einen stets fließenden Bestand von Aufträgen, der die Fertigung durchläuft, wobei die unterschiedlichen Bearbeitungsstadien Berücksichtigung finden müssen.

 

Rz. 49

Werden in der Fertigung sog. Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme (PPS-Systeme), die mit Hilfe der Datenverarbeitung gesteuert werden, eingesetzt, können die erfassten Daten auch für Inventurauswertungen genutzt werden. Eine körperliche Aufnahme kann unterbleiben, wenn die aus einer Fertigungsstrecke abgelieferten Teile mengenmäßig erfasst werden, und die erfassten Bestände können am Inventurstichtag in das Inventar übernommen werden, wenn folgende Daten verfügbar sind[1]:

  • Typenbezeichnung (Artikelnummer)
  • Auftragsnummer
  • Auftragseröffnungsdatum
  • Soll-Menge des Auftrags
  • Ist-Menge ohne festgestellten Ausschuss
  • definierte Rückmeldepunkte
  • dem Arbeitsfortschritt entsprechende Rückmeldung
  • außerplanmäßig fehlende Bauteile oder Stoffe.
 

Rz. 50

Weiterhin ist notwendig, dass die Bestandszuverlässigkeit des PPS-EDV-Systems durch interne Kontrollen sichergestellt und die systemgestützte Werkstattinventur dokumentiert wird, so dass ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen vollständigen Einblick in das angewandte Verfahren, das interne Kontrollsystem und über die Art, Mengen und Beschaffenheit der mit Hilfe des Systems erfassten Bestände gewinnen kann.[2]

 

Rz. 51

Die Werkstattinventur kann auch durch den Einsatz des Stichprobenverfahrens "Sequentialtest" vereinfacht bzw. beschleunigt werden, um den Fertigungsausfall gering zu halten.

[1] Vgl. IDW HFA 1/1990, WPg 1990, S. 148; AWV, Systemgestützte Werkstattinventur, 1989.
[2] Vgl. IDW HFA 1/1990, WPg 1990, S. 148.

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