Aufnahme und Kontrolle müssen spätestens 4 Stunden vor Beginn der Hauptinventur durchgeführt sein. Ab erfolgter Aufnahme und Kontrolle müssen die Aufnahmebereiche verschlossen bzw. Ware gegen Entnahme gesichert sein. Unmittelbar vor Durchführung der Inventur ist dafür zu sorgen, dass die Aufnahmebereiche sauber, übersichtlich geordnet sind und sich keine Ware außerhalb der durch Raum- und Lagerverzeichnis gekennzeichneten Bereiche befindet.

Diese Maßnahmen sind notwendig:

  • Sämtliche Aufnahmebereiche sind zu überprüfen, ob sie nur die Ware enthalten, die laut Auszeichnung hierher gehört. Fehlerhaft einsortierte Ware ist umzusortieren.
  • Innerhalb des Aufnahmebereiches sind gleiche Artikel zusammenhängend zu sortieren, ordentlich zu stapeln und eindeutig von anderen Artikeln zu trennen.
  • Soweit eine Regalreihe zu verschiedenen Aufnahmebereichen gehört, ist dies durch die Inventurleitung/Inventuraufsicht mittels geeigneter Hilfsmittel ausreichend deutlich zu machen. Die einzelnen Aufnahmebereiche sind entsprechend dem Raum- und Lagerverzeichnis eindeutig zu bezeichnen.
  • Die Waren sind durch die Inventuraufsicht auf korrekte Kennzeichnung hin zu überprüfen. Fehler sind vor Aufnahme zu korrigieren.
  • Beschädigte und verdorbene Ware bzw. Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum und ungenügender Restlaufzeit bis zum Verfallsdatum ist gleichfalls auszusortieren. Sie ist getrennt von der regulären Ware aufzunehmen. Über deren Bewertung entscheidet die Inventuraufsicht nach Absprache mit dem Inventurleiter.

    Dabei gilt:

    Bei Retoure/Umtausch = aufnehmen

    Bei Vernichtung = nicht aufnehmen

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