Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind deutsche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform gemäß § 5b EStG verpflichtet, ihre Handelsbilanz einschließlich einer steuerlichen Überleitungsrechnung oder eine Steuerbilanz in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln (E-Bilanz).[1] Die hierbei anzuwendende Aufgliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung – Taxonomie genannt – wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit der Inventurbewertung haben die E-Bilanz-Schöpfer insbesondere den Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen "entdeckt". Wichtig DATEV-Konten in diesem Zusammenhang sind:

 
DATEV-Konten zur E-Bilanz SKR03 SKR04
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7 % Vorsteuer 3010 5110
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19 % Vorsteuer 3030 5130
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer 3060 5160
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 3062 5162
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer 3066 5166
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 3067 5167
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5,5 % Vorsteuer 3070 5170
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 10,7 % Vorsteuer 3071 5171
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus einem USt-Lager § 13a UStG 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer 3075 5175
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus einem USt-Lager § 13a UStG 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 3076 5176
Energiestoffe (Fertigung) 7 % Vorsteuer 3091 5191
Energiestoffe (Fertigung) 19 % Vorsteuer 3092 5192
Nachlässe aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3701 5701
Nachlässe aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7 % Vorsteuer 3714 5714
Nachlässe aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19 % Vorsteuer 3715 5715
Nachlässe aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer 3717 5717
Nachlässe aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 3718 5718
Erhaltene Skonti aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3733 5733
Erhaltene Skonti aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7 % Vorsteuer 3734 5734
Erhaltene Skonti aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19 % Vorsteuer 3738 5738
Erhaltene Skonti aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 3741 5741
Erhaltene Skonti aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer 3743 5743
Erhaltene Boni aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3753 5753
Erhaltene Boni aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7 % Vorsteuer 3754 5754
Erhaltene Boni aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19 % Vorsteuer 3755 5755
Erhaltene Rabatte aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3783 5783
Erhaltene Rabatte aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7 % Vorsteuer 3784 5784
Erhaltene Rabatte aus Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19 % Vorsteuer 3785 5785

Dem Einheitskonto "Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe/bezogene Ware" (SKR03: 3960 SKR04: 5880) hat die E-Bilanz folgende unterscheidende Konten zur Seite gestellt. Außerdem werden auch Abschreibungen in unüblicher Höhe auf Vorratsvermögen weiter aufgegliedert:

 
Weitere DATEV-Konten zur E-Bilanz SKR03 SKR04
Bestandsveränderungen Waren 3950 5881
Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3955 5885
Abschreibungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe/Waren (soweit unübliche Höhe) 4892 6278
Abschreibungen auf fertige und unfertige Erzeugnisse (soweit unübliche Höhe) 4893 6279
[1] Auch für kleine Unternehmen gibt es regelmäßig keine Ausnahme, vgl. BFH, Urteil v. 21.4.2021, XI R 29/20, BFH/NV 2021, S. 1275.

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