Auch bei Herstellungs- und Dienstleistungsbetrieben entsprechen die Umsatzerlöse eines Jahres nicht sämtlichen betrieblichen Leistungen. Es sind auch regelmäßig Bestandsveränderungen bei Beständen an noch nicht verkauften eigenen Erzeugnissen und nicht abgerechneten Leistungen zu beachten.

Auch unfertige Erzeugnisse sind zu erfassen und eine Bestandsveränderung zum Vorjahr einzubuchen. Eine Bestandserhöhung unfertiger Erzeugnisse im Vergleich zum Vorjahr wird auf dem Bestandskonto im Soll gebucht (Ertrag), ein gesunkener Bestand führt zu Aufwand.

Auch bei Dienstleistungsbetrieben mit längerfristigen Aufträgen sind die noch nicht abgerechneten Leistungen zum Jahresende zu bewerten.

 
Praxis-Tipp

Den Ansatz mindern durch Nichtberücksichtigen von Kosten

Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens können Sie den Ansatz der Herstellungskosten und damit Ihre Steuerlast mindern, indem Sie die Gemeinkosten der allgemeinen Verwaltung, freiwillige soziale Aufwendungen sowie für soziale Einrichtungen und betriebliche Altersversorgung und die Zinsen für Fremdkapital zur Herstellung nicht berücksichtigen.

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