Großbritannien ist mit Ablauf des 31.1.2020 aus der Europäischen Union ausgeschieden. Die Übergangsphase, in der alle Warenbewegungen von und nach Großbritannien zur Intrahandelsstatistik angemeldet werden mussten, endete im Dezember 2020. Spätester Abgabetermin für die Meldung war der 15.1.2021. Für Warenverkehre nach bzw. aus Großbritannien müssen nun Zollmeldungen mit dem Kürzel "GB" abgegeben werden. Weitere Meldungen im Rahmen der Intrahandelsstatistik dürfen nicht mehr erfolgen.

Nordirland wird dagegen weiterhin betrachtet, als würde es der EU angehören. Warenverkehre müssen daher weiter zur Intrahandelsstatitik angemeldet werden, wobei sie mit dem Kürzel "XI" zu versehen sind. Zollmeldungen sind in diesem Fall jedoch nicht zu erstellen.

Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie den aktuellen Sachstand regelmäßig überprüfen. Weitere Informationen der zollrechtlichen Entwicklung halten die Internetseiten der Zollverwaltungen bereit.[1]

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