Begriff

Das interne Kontrollsystem (IKS) dient der Überwachung innerhalb eines Unternehmens, um Verstöße gegen Gesetze und andere Vorschriften zu erkennen bzw. diesen vorzubeugen. Ohne internes Kontrollsystem werden zudem viele Chancen einer effizienten Unternehmensführung nicht genutzt. Die Vorteile eines funktionierenden IKS sind trotz der Kosten sichtbar. Fehlende Kontrollen sowie mangelhaftes Risikomanagement zeigen sich in der Öffentlichkeit immer wieder in Fällen von Wirtschaftskriminalität, Korruption, Datenmissbrauch bei fehlender Datensicherheit und ziehen entsprechende Schäden nach sich. Welche Punkte bei der Einführung eines IKS zu beachten sind, zeigt der folgende Beitrag.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

KonTraG, § 25a KWG; § 91 Abs. 2 AktG; der IDW-Prüfungsstandard "Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken und Reaktionen des Abschlussprüfers auf die beurteilten Fehlerrisiken" (IDW PS 261 n. F. v. 13.3.2013; Stand: 15.9.2017) hat den IDW-Prüfungsstandard "Das interne Kontrollsystem im Rahmen der Abschlussprüfung" (IDW PS 260) ersetzt. Das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) hat im Oktober 2013 den IDW Standard zur Prüfung des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen (IDW EPS 951 n. F., Stand: 26.3.2021) neu gefasst. FG Nürnberg, Urteil v. 30.7.2009, 6 K 1286/2008, EFG 2009 S. 1991: …."Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme ist ein effizientes internes Kontrollsystem vorgeschrieben, nach dem sensible Informationen des Unternehmens gegen unberechtigte Kenntnisnahme zu schützen und unberechtigte Veränderungen durch wirksame Zugriffs- bzw. Zugangskontrollen zu unterbinden sind".

Im November 2018 und Januar 2019 hatte das IDW neue Entwürfe mit Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung veröffentlicht. Es handelt sich um Entwürfe von "International Standards on Auditing" (ISA) in einer für Deutschland abgeänderten Fassung, den sog. ISA (E-DE). Bezüglich des IDW PS 261 n. F. ist das die ISA [DE] 315. Diese gilt für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen.[1] Die "Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen" ist im Zusammenhang mit ISA [DE] 200 "Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing" zu lesen.

Durch das BMF, Schreiben v. 23.5.2016, IV A 3 – S 0324/15/10001, Tz. 2.6, BStBl I 2016 I S. 490, wird ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten als ein Indiz (Anhaltspunkt) gegen vorsätzliches oder leichtfertiges Verhalten bezüglich der Einhaltung steuerlicher Pflichten und Gesetze angesehen. Siehe auch BGH, Urteil v. 9.5.2017, 1 StR 265/16: Zur Funktion von Compliance-Management-Systemen in Korruptionsfällen und deren Strafmaß nach §§ 30 Abs. 1 und 3 i. V. mit 17 Abs. 3 OWiG.

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