Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen zur Einhaltung bestehender Regelungen im Unternehmen bezüglich aller Einrichtungen, Geräte, innerbetrieblichen Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die in einem Unternehmen angewendet werden, um

  • die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften zu unterstützen;
  • die Erreichung der beabsichtigten Geschäftspolitik zu fördern;
  • die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung zu gewährleisten;
  • den Wirkungsgrad der betrieblichen Prozesse sicherzustellen und zu verbessern;
  • das Vermögen des Unternehmens zu schützen;
  • die in einem Unternehmen vorhandenen Informationen und Kenntnisse zu bewahren.[1]

Das IKS erstreckt sich somit nicht nur auf die Bereiche des Rechnungswesens, sondern auf die Überwachung sämtlicher Funktionen und Prozesse innerhalb eines Unternehmens. Kontrolle ist der gezielte Vergleich von Soll- und Ist-Zustand. Im Fokus stehen z. B. die seit dem 25.5.2018 geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz.

Die von dem Arbeitskreis entwickelten "Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem – Steuer-IKS" sind am 27./28.6.2018 vom Präsidium der BStBK verabschiedet worden. Sie sind auf der Internetseite der BStBK abrufbar und wurden in den Berufsfachlichen Teil des Berufsrechtlichen Handbuchs aufgenommen.[2]

Der Hauptfachausschuss des IDW hat eine Serie von Prüfungsstandards (IDW PS 981, 982 und 983) für freiwillige Prüfungen von Corporate Governance Systemen verabschiedet. Der IDW PS 982 verdeutlicht hierbei die Anforderungen und die Vorgehensweise bei der Prüfung des IKS des internen und externen Berichtswesens.

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